Wir unterstützen Sie ebenfalls gerne bei der Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Alt- und Neubauten. Bei uns erfahren Sie kompetente Beratung in Bezug auf Zuschüsse von Bund, Ländern und Gemeinden, um die Sanierungskosten für Sie zu minimieren.
Energieausweis / Energiepass im DetailWofür benötige ich den Energieausweis / Energiepass? Seit 01. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und damit greift die neue Regelung in Puncto Energieausweis für Gebäude. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung des Gebäudes den Energieausweis vorzeigen und nach Abschluss des Kaufvertrages unverzüglich übergeben. Gleiches gilt bei einer Neuvermietung, Verpachtung oder Modernisierung. Vermietung und Verpachtung Der Neumieter bzw. Mietinteressent hat das Recht einen gültigen Energieausweis einzusehen. Zukünftig wird der Energieausweis hier eine sehr wichtige Rolle spielen, da die Energiekosten ständig steigen. Verkauf Beim Verkauf eines Gebäudes wird der Energieausweis in Zukunft zum Vertragsbestandteil werden. Modernisierung Wenn Sie die Modernisierung eines Gebäudes beabsichtigen, so benötigen Sie auch dazu den Energieausweis. Hier ist zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) notwendig. | Sofern Sie nicht gleich mit einer umfassenden Energieberatung beginnen wollen, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld den Bedarfsausweis erstellen zu lassen. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über das mögliche Einsparpotential z.B. im Bereich der Heizung. Alle Erhebungsdaten des Energieausweises können später in die Energieberatung übernommen werden. Energieeinsparung |
Reduzierte Heizkosten, ein behagliches Wohnklima und die Wertsteigerung der Immobilie sind überzeugende Argumente!
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